Krankenversicherung für Studenten

Als Student hat man mehrere Möglichkeiten, sich krankenversichern zu lassen. Man sollte sich diesen Schritt gut überlegen, um nicht Monat für Monat zu viel Geld an die Krankenkasse zu überweisen. In diesem Artikel stellen wir drei Tarife vor:

Familienversicherung für Studenten: Wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist, kann man als Student unter Umständen kostenfrei mitversichert werden. Man darf dabei nicht älter als 25 Jahre alt sein (Verlängerung bei Zivil- oder Wehrdienst) und darf nicht mehr als 360€ im Monat verdienen. Eine geringfügige Beschäftigung auf 400-Euro-Basis darf auch ausgeführt werden, man bleibt trotzdem als Student kostenfrei familienversichert. — Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei 15 Stunden nicht überschreiten.

Studentische Versicherung: Wenn die Familienversicherung nicht möglich ist, kann man die Studentische Verischerung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Wer jünger als 30 Jahre ist und sich höchstens im 14. Fachsemester befindet, kann sich für ca. 55€ im Monat studentisch versichern. Hinzu kommen noch ca. 10€ für die Pflegeversicherung. Der genaue Betrag ist davon abhängig, ob man jünger oder älter als 23 ist und ein Kind zu versorgen hat oder nicht.

Freiwillige Versicherung: Wenn weder die Familienversicherung noch die Studentische Versicherung möglich ist, kann man sich z.B. bei der AOK „freiwillig“ versichern lassen. Hier ist der monatliche Betrag wesentlich höher als bei anderen Studenten-Tarifen, da er vom tatsächlichen Einkommen abhängig ist. Die Mindesteinkommenstufe liegt allerdings bei ca. 1200€, so dass es für die Krankenkassen irrelevant ist, ob man nun 500€ oder 1200€ im Monat einnimmt; der monatliche Betrag bleibt der gleiche. Erst bei einem Einkommen von mehr als 1200€ wird der Beitrag tatsächlich prozentual bestimmt. — Diese Regelung kann zu Härtefällen führen. Wer der Krankenkasse nachweisen kann, dass die Beiträge einen Großteil des Einkommens „fressen“, ist auch ein verminderter Monatsbeitrag vereinbar.