Die Abkürzung BAföG steht für „Bundesausbildungs-förderungsgesetz“. Damit werden umgangssprachlich die staatlichen Zuschüsse für Studenten/innen bezeichnet, die durch dieses Gesetz geregelt werden.
Das BAföG soll Chancengleichheit schaffen, indem es auch sozial schwächer gestellten Menschen die Möglichkeit einer akademischen Ausbildung ermöglicht. Förderberechtigt sind neben Deutschen auch viele Ausländer/innen. Um einen Anspruch auf BAföG zu haben, muss die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen worden sein. Außerdem wird BAföG nur für die erste förderungsfähige Ausbildung bewilligt, doch für die Altersgrenze als auch für eine weitere Ausbildung gibt es Ausnahmeregelungen.
Die Beantragung von BAföG muss schriftlich auf entsprechenden Formblättern erfolgen. Diese sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderungen erhältlich. Diese entscheiden – nach Einreichung des Antrags – darüber, ob Förderleistungen für den Bewilligungszeitraum von einem Jahr gewährt werden oder nicht. Zu beachten ist, dass die Zuschüsse nicht rückwirkend erfolgen.
Kinderlose Studierende erhalten im Inland höchstens 648 Euro monatlich, Studierende mit Kindern erhalten zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag. Dieser Beträgt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Auch die Ausbildung und Wohnsituation spielen eine Rolle bei der Höhe des BAföG. So erhalten Studierende – die nicht bei ihren Eltern wohnen – einen Zuschuss zu den Mietkosten, wenn diese nachweislich 146 Euro übersteigen.