Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Studierende können bei ihr ein Darlehen beantragen, wenn sie die 500 Euro Studiengebühren pro Semester nicht unmittelbar während des Studiums aufbringen können. Die Tilgung des „Studiengebühren-Kredits“ geschieht i.d.R. erst nach dem Studium und umfasst einen Zinssatz von z.Z. 5,9%.
Die NRW.BANK („Wir fördern Ideen“) sieht die Vorteile ihres Darlehens wiefolgt:
- keine direkte finanzielle Belastung der Studierenden. Das Darlehen wird erst nach dem Studium zurückgezahlt; abhängig vom dann bestehenden Einkommen.
- keine Bonitätsprüfung, keine Sicherheiten bei Studenten nötig
- unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern
- Abwicklung über die Studierendensekretariate der Hochschulen
- Zahlung in Regelstudienzeit + vier weitere Semester
- Erlassmöglichkeiten für BAföG-Empfänger
- bis Dezember 2011 liegt der variable Zinssatz bei höchstens 5,9%
Auch angehende Studenten können bereits ein Studienbeitrags-Darlehen bei der NRW.BANK beantragen, wenn die ZVS oder Hochschule einen Studienplatz bestätigt hat und bereits feststeht, dass Studiengebühren zu bezahlen sind. Bereits eingeschriebene Studenten haben während des Rückmeldeverfahrens an der Universiät die Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu beantragen.