Im Internet findet man viele Angebote von professionellen Textern, die unter einem Pseudonym Diplomarbeiten, Hausarbeiten, Seminararbeiten und andere akademische Dokumente verfassen. Diese Schreiberlinge werden als (akademische) Ghostwriter bezeichnet.
Wer eine eidesstattliche Erklärung abgibt, dass er die akademische Arbeit ohne die Hilfe von Dritten angefertigt hat, handelt damit illegal und kann strafrechtlich belangt werden. Außerdem droht die Exmatrikulation; daher sollte man beim Beauftragen eines Ghostwriters besonders darauf achten, dass die Diskretion gewährt wird.
Bei verschiedenen Ghostwriter Angeboten kann man deutliche Qualitätsunterschiede bemerken. So gibt es zum Beispiel bei einigen Agenturen Archive mit vorgefertigten akademischen Dokumenten, die man als Kopie erwerben kann. Andere Schreiber bieten eine maßgeschneiderte Arbeit an. Diese individuelle Lösung ist selbstverständlich teurer, birgt aber auch ein geringeres Risiko. Besonders häufig greifen angehende Juristen und BWLer auf Ghostwriter zurück, da die Fragestellungen in Hausarbeiten oftmals sehr komplex sind und sich nur schwer vorgefertigte Lösungen finden lassen.
Theoretisch bleibt das Urheber- und Vervielfältigungsrecht immer beim wirklichen Verfasser, in diesem Fall also beim Ghostwriter. Viele Ghostwriter Agenturen verpflichten sich daher in ihren Geschäftsbedingungen dazu die Originale der Arbeit sowie sämtliche Kopien zu vernichten. So, dass sich der Urheber später nicht mehr nachweisen lässt.